ALTRUJA-PAGE-TUQ5

Spenderbetreuung
Telefon 040 44 54 71
stiftung@phoenikks.de

Spendenbescheinigungen werden aus Kostengründen ab 300 € und zum Jahresende ausgestellt. Wir bitten um Verständnis.

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300 €:
Zur Vermeidung von Kosten zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Namen und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.

2022-07-07 FA Freistellungsbescheid 2018-2020

HELFEN SIE UNS HELFEN! JEDE SPENDE ZÄHLT!

Trotz unseres großen Engagements und unserer Unterstützer können wir immer noch nicht allen Ratsuchenden beistehen. Nach wie vor fehlen uns Mittel, um allen von Krebs betroffenen Familien unsere Hilfe anbieten zu können. Privatpersonen, Unternehmen, Clubs, Vereine und andere Institutionen können uns helfen, unsere Arbeit langfristig zu sichern. phönikks finanziert sich vollständig aus Spenden!

> Hier finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie uns am besten unterstützen können.