Spenderbetreuung
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stiftung@phoenikks.de
Sie können auch ganz klassisch überweisen:
KONTO SPARKASSE SÜDHOLSTEIN
Stiftung phönikks
IBAN DE36 2305 1030 0003 3333 33
KONTO HASPA
Stiftung phönikks
IBAN DE62 2005 0550 1280 3030 80
Spendenbescheinigungen werden aus Kostengründen ab 300 € und zum Jahresende ausgestellt. Wir bitten um Verständnis.
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300 €:
Zur Vermeidung von Kosten zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Namen und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.