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Spendenbescheinigungen werden aus Kostengründen ab 300 € und zum Jahresende ausgestellt. Wir bitten um Verständnis.

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300 €:
Zur Vermeidung von Kosten zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Namen und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.

2022-07-07 FA Freistellungsbescheid 2018-2020

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