Stärken Sie auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Stiftung phönikks. Schon zu Ihren Lebzeiten können Sie mit einer Zustiftung* Ihrem Willen einen ganz besonderen Ausdruck verleihen. Konkret: Sie vermachen Ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftung phönikks und werden zum Zustifter. Die Zuwendung kann steuerlich abgesetzt werden und erfolgt in den Kapitalgrundstock der Stiftung. Das Vermögen wird sicher und Ertrag bringend angelegt. Die Erträge werden für die Betreuung der Familien, die von der Diagnose Krebs betroffen sind, verwendet.
Die Stiftung kann in einem Testament als Erbin oder Miterbin eingesetzt werden. Sie ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Für einen Erben, der stiften möchte, ist außerdem eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer im Falle der EInbringung des ererbten Vermögens in eine Stiftung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall möglich.
Wenn Sie uns in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder uns mit einem Vermächtnis bedenken wollen, ist das für uns eine großartige Sache. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihrem Erbe / Vermächtnis sorgsam umgehen.
Helfen können wir nur, wenn uns jemand hilft, z. B. durch eine Berücksichtigung in Ihrem Testament. Wir konnten unsere bisherigen Erfolge vor allem durch testamentarische Verfügungen erreichen.
Wir würden uns sehr über Ihr soziales Engagement freuen. Und Sie können stolz darauf sein, mit Ihrer Zuwendung eine der führenden und sehr erfolgreichen Beratungsstellen für Familien mit Krebs zu unterstützen. Sie können auch sicher sein, dass Ihr Testament durch unsere Stiftung professionell erfüllt wird und Ihre testamentarisch getroffenen Regelungen genau eingehalten werden. Sie können im Testament auch bestimmen, dass die Zuwendung vollumfänglich zur Erhöhung des Kapitalstocks verwendet wird. Dadurch sind Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis ausschließlich dem Kapitalstock der Stiftung zufließt. Dieser darf nie vermindert werden. Die Projekte werden aus dessen Zinsertrag finanziert. So können Sie mit Ihrer Zuwendung dauernd Gutes tun, denn Ihr Geld bleibt bei uns erhalten. Es ist Ihnen in Ihrem Testament auch möglich zu bestimmen, dass nur ein Teil Ihres Vermögens in den Kapitalstock fließen soll und der Rest direkt zur Projektunterstützung dienen soll.
Denken Sie bitte daran: Jede Erhöhung unseres Kapitalstocks führt zu einer Zukunftsabsicherung unserer Arbeit
Während Zustiftungen in der Abwicklung noch relativ einfach sind, bestehen bei testamentarischen Verfügungen viele juristische Stolpersteine. Um den im Testament ausgedrückten eigenen Willen auch wirklich später umsetzen zu können, wird eine juristisch klare Formulierung vorausgesetzt.