Kontakt & Spenderkonten

Spenderbetreuung
Telefon 040 44 54 71
stiftung@phoenikks.de

Konto Sparkasse Südholstein
IBAN DE36 2305 1030 0003 3333 33 // BIC NOLADE21SHO
BLZ 23051030 // KNR 33 33 333

Konto Haspa
IBAN DE62 2005 0550 1280 3030 80 // BIC HASPDEHH
BLZ 200 505 50 // KNR 1280 3030 80

Spendenbescheinigungen werden erst ab 300 € und zum Jahresende ausgestellt. Wir bitten um Verständnis.

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 200 €
(§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)

Zur Vermeidung von Kosten zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, brauchen wir Ihre vollständige Adresse. Bitte geben Sie diese auf der Überweisung mit an.

2022-07-07 FA Freistellungsbescheid 2018-2020

So können Sie uns unterstützen

Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende, z. B. monatlich, unterstützen Sie nachhaltig unsere tägliche Arbeit mit den von Krebs betroffenen Familien.

Wie Sie helfen können

Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten, aber auch Trauerfälle. Das können alles Anlässe und eine Gelegenheit sein, um zu einer Spende für die Stiftung phönikks aufzurufen. Mit einem Aufruf zur Spende können Sie einen Beitrag zur Unterstützung der phönikks Familien leisten, die durch eine schwierige Zeit gehen.

Sie können auch Ihre Kirchengemeinde dazu anregen, die Kirchen-, Hochzeits- oder Taufkollekte für die Arbeit der Stiftung phönikks zu verwenden. Auch über Veranstaltungen wie Konzerte oder eine Tombola zu Gunsten von phönikks können Sie viel bewirken. Die Spenden und die Verbreitung helfen phönikks, unseren Wirkungskreis zu erweitern.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Spendenaufruf zu starten, helfen wir Ihnen gerne. Sie können uns unter spenden@phoenikks.de kontaktieren, und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

FEIER ODER SAMMELAKTIONEN

Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten und Taufen sind Anlass zur Freude und bringen das Anliegen, krebskranken Kindern, Erwachsenen und ihren Familien zu helfen, erneut ins Gespräch. Bitten Sie statt Geschenken um eine Spende für phönikks. Auch am Arbeitsplatz können Sie Ihre Kollegen zum Spenden motivieren, etwa bei Firmen-Jubiläen, Betriebsausflügen oder Abschiedsfeiern.

TRAUERFALL

Eine lobenswerte Geste ist es, wenn Angehörige von Verstorbenen statt Blumen um eine Spende zugunsten der Stiftung phönikks bitten.

KOLLEKTE

Regen Sie an, die nächste Kirchen-, Hochzeits- oder Taufkollekte für die Arbeit von phönikks zu verwenden.

VERANSTALTUNG

Ob Sport oder Musik – mit einer von Ihnen ins Leben gerufenen Benefizveranstaltung können ebenfalls viele Spenden gesammelt werden.

Zustiftung

Mit einer Zustiftung verleihen Sie Ihrem Willen einen ganz besonderen Ausdruck: Sie vermachen Ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftung phönikks.

STIFTEN SIE ZUKUNFT!

Stärken Sie auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Stiftung phönikks. Schon zu Ihren Lebzeiten können Sie mit einer Zustiftung* Ihrem Willen einen ganz besonderen Ausdruck verleihen. Konkret: Sie vermachen Ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftung phönikks und werden zum Zustifter. Die Zuwendung kann steuerlich abgesetzt werden und erfolgt in den Kapitalgrundstock der Stiftung. Das Vermögen wird sicher und Ertrag bringend angelegt. Die Erträge werden für die Betreuung der Familien, die von der Diagnose Krebs betroffen sind, verwendet.

AUF EWIG GUTES TUN!

Die Stiftung kann in einem Testament als Erbin oder Miterbin eingesetzt werden. Sie ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Für einen Erben, der stiften möchte, ist außerdem eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer im Falle der EInbringung des ererbten Vermögens in eine Stiftung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall möglich.

Wenn Sie uns in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder uns mit einem Vermächtnis bedenken wollen, ist das für uns eine großartige Sache. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihrem Erbe / Vermächtnis sorgsam umgehen.

Helfen können wir nur, wenn uns jemand hilft, z. B. durch eine Berücksichtigung in Ihrem Testament. Wir konnten unsere bisherigen Erfolge vor allem durch testamentarische Verfügungen erreichen.

Wir würden uns sehr über Ihr soziales Engagement freuen. Und Sie können stolz darauf sein, mit Ihrer Zuwendung eine der führenden und sehr erfolgreichen Beratungsstellen für Familien mit Krebs zu unterstützen. Sie können auch sicher sein, dass Ihr Testament durch unsere Stiftung professionell erfüllt wird und Ihre testamentarisch getroffenen Regelungen genau eingehalten werden. Sie können im Testament auch bestimmen, dass die Zuwendung vollumfänglich zur Erhöhung des Kapitalstocks verwendet wird. Dadurch sind Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis ausschließlich dem Kapitalstock der Stiftung zufließt. Dieser darf nie vermindert werden. Die Projekte werden aus dessen Zinsertrag finanziert. So können Sie mit Ihrer Zuwendung dauernd Gutes tun, denn Ihr Geld bleibt bei uns erhalten. Es ist Ihnen in Ihrem Testament auch möglich zu bestimmen, dass nur ein Teil Ihres Vermögens in den Kapitalstock fließen soll und der Rest direkt zur Projektunterstützung dienen soll.

Denken Sie bitte daran: Jede Erhöhung unseres Kapitalstocks führt zu einer Zukunftsabsicherung unserer Arbeit

Während Zustiftungen in der Abwicklung noch relativ einfach sind, bestehen bei testamentarischen Verfügungen viele juristische Stolpersteine. Um den im Testament ausgedrückten eigenen Willen auch wirklich später umsetzen zu können, wird eine juristisch klare Formulierung vorausgesetzt.

Sie können uns Ihre Spende auch über Paypal zukommen lassen.

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